Verbraucherschutz NRW – Viele Verbraucher haben es vielleicht schon bemerkt: Die Verpackungen vieler Produkte werden kleiner, der Preis bleibt jedoch gleich. Ob bei Schokolade oder Eis – die sogenannte „versteckte Preissteigerung“ wird immer häufiger zum Ärgernis für den täglichen Einkauf. Doch damit nicht genug: Oft passen Supermärkte ihre Grundpreisangaben am Regal nicht entsprechend an, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.

Antonia Brandstädter von der Verbraucherzentrale erklärt: „Ein typisches Beispiel ist ein bekannter Hersteller, der im Februar 2024 die Füllmenge einer beliebten Eissorte von 900 auf 825 Milliliter reduzierte, ohne den Preis zu senken. Solche Tricks, die den Kunden weniger Produkt für den gleichen Preis bieten, sind mittlerweile weit verbreitet.“
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird der Vergleich zwischen verschiedenen Produkten so immer schwieriger. Um den Preis pro Kilo, Liter oder 100 Gramm zu vergleichen, sind eigentlich die Grundpreisangaben am Regal vorgesehen. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen den direkten Vergleich ermöglichen, ohne dass man selbst aufwendig rechnen muss. Doch eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass viele Supermärkte diese Pflichtangaben vernachlässigen.
Bei einer Überprüfung von 86 Produkten in 19 Märkten stellten die Verbraucherschützer fest, dass in der Hälfte der Fälle die Grundpreisangaben falsch oder unvollständig waren. Besonders bei der untersuchten Eismarke fehlte in etwa 50 Prozent der Märkte die korrekte Grundpreisangabe. „Es ist leider kein Einzelfall, dass diese Angaben entweder fehlen oder so klein gedruckt sind, dass sie kaum lesbar sind“, so Brandstädter weiter.
Für die Verbraucher bedeutet dies: Man bekommt weniger Produkt zum gleichen Preis, und die wichtigen Preisinformationen zur Orientierung im Regal sind häufig falsch oder fehlen komplett. Das macht den Vergleich verschiedener Produkte schwierig, und viele Verbraucher bemerken die versteckten Preiserhöhungen nicht sofort.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert nun, dass Händler ihre Grundpreisangaben regelmäßig überprüfen und korrekt auszeichnen. „Verbraucher sollten sich darauf verlassen können, dass die Angaben am Regal stimmen und gut lesbar sind“, betont Brandstädter. „Wir appellieren auch an die Kunden, auf diese Angaben zu achten und bei Unstimmigkeiten Beschwerde einzulegen.“
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Verbraucher transparent und fair informiert werden.
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