Aktuell kommt es in Nordrhein-Westfalen zu zahlreichen Einschränkungen im Bahnverkehr. Grund dafür sind Stellwerksarbeiten, die zu mehreren Streckensperrungen rund um Köln sowie zwischen Solingen und Düsseldorf geführt haben. Betroffen sind Tausende Pendlerinnen und Pendler, die nun auf Schienenersatzverkehr mit Bussen ausweichen müssen.

Längere Fahrzeiten – neue Wegeplanung erforderlich
Durch den Einsatz von Bussen verlängert sich die Fahrzeit erheblich. Manche Ersatzbusse fahren ohne Zwischenstopp von Bahnhof zu Bahnhof, andere halten in fast jeder Ortschaft entlang der Strecke. Wer also morgens zur Arbeit, zur Schule oder in die Universität muss, sollte deutlich mehr Zeit einplanen.
Was passiert, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Die sogenannte Wegerisikoregelung besagt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das Risiko, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen – auch bei Streckensperrungen oder Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr. Kommt man zu spät, darf der Arbeitgeber den Lohn für die ausgefallene Zeit kürzen. Bei wiederholter Verspätung kann dies sogar zu einer Abmahnung oder im Extremfall zu einer Kündigung führen.
Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Wer absehen kann, dass er verspätet eintrifft, sollte umgehend den Arbeitgeber informieren – idealerweise per Telefon oder E-Mail. Diese sogenannte Meldepflicht ist entscheidend, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Fahrgastrechte bei Verspätungen
Inhaberinnen und Inhaber des Deutschlandtickets können ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 1,50 Euro pro Fall erhalten. Diese kann beim ServiceCenter Fahrgastrechte oder direkt beim zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragt werden. Es gilt jedoch eine Bagatellgrenze: Beträge unter vier Euro werden nicht ausgezahlt, können aber gesammelt werden.
Wichtig: Die Nutzung von ICE-Zügen ist bei Streckensperrungen nicht automatisch erlaubt. Bei einem regulären Nahverkehrsticket bleibt der Fernverkehr ausgeschlossen.
Was bei Baustellenfahrplänen zu beachten ist
Im Fall von geplanten Bauarbeiten veröffentlicht die Bahn sogenannte Baustellenfahrpläne. Wird dieser neue Fahrplan eingehalten – auch wenn die Fahrzeit länger ist – besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Nur wenn der Baustellenfahrplan selbst nicht eingehalten wird, greift die Entschädigungsregelung.
Unterstützung vor Ort und digitale Hilfe
An größeren Bahnhöfen wie Köln, Bonn, Euskirchen und Horrem stellt die Bahn derzeit zusätzliche Servicekräfte zur Verfügung. Hinweisschilder und Bodenmarkierungen sollen Reisenden dabei helfen, die Ersatzhaltestellen der Busse schnell zu finden. Informationen zu aktuellen Fahrplänen, Ersatzverbindungen und Änderungen finden sich außerdem online auf den bekannten Bahnplattformen.
Wer auf die Bahn angewiesen ist, braucht in den kommenden Tagen vor allem Geduld – und gute Planung.
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