Das Landgericht Köln bleibt bei seiner Einschätzung: Ein Großhändler darf eine mit Pistaziencreme und Teigfäden gefüllte Schokolade nicht mehr unter der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ verkaufen. Damit setzt sich der klagende Importeur erneut gegen den Vertrieb durch.

Herstellung in der Türkei – Irreführende Bezeichnung
Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, wann eine Schokolade den Namen „Dubai-Schokolade“ tragen darf. Die betroffene Süßware wird in der Türkei produziert. Laut Landgericht Köln sei die Bezeichnung daher irreführend, da sie fälschlicherweise eine Herkunft aus Dubai suggeriere.
Zwar wurde das Produkt ursprünglich in Dubai entwickelt, jedoch werde der Name von Verbrauchern als geografische Herkunftsangabe interpretiert, so die Argumentation des Gerichts. Um Missverständnisse zu vermeiden, könne das Produkt jedoch unter der Bezeichnung „Dubai-Style“ angeboten werden – dieser Zusatz sei für Verbraucher deutlich erkennbar.
Rechtsstreit begann mit Testkauf
Der Fall nahm seinen Anfang, als der klagende Importeur die Schokolade in einem Supermarkt erwarb und den Großhändler daraufhin abmahnte. Da dieser die Abmahnung nicht akzeptierte, landete der Streit vor Gericht – mit nun erneutem Erfolg für den Kläger.
Uneinheitliche Urteile in Deutschland
Nicht nur in Köln wird über die Namensgebung der Schokolade gestritten. Ähnlich entschied das Landgericht Bochum, das einem Online-Händler untersagte, die Süßware unter dieser Bezeichnung zu vertreiben.
Anders fiel jedoch das Urteil des Landgerichts Frankfurt aus: Dort argumentierte das Gericht, dass die Schokolade aus mehreren Bestandteilen bestehe, die aus verschiedenen Ländern stammen könnten. Zudem sei die Verpackung auf Deutsch beschriftet, sodass Verbraucher nicht zwingend eine Herkunft aus Dubai annehmen würden.
Hype um das Produkt flacht ab
Die „Dubai-Schokolade“ sorgte zwischenzeitlich für große Aufmerksamkeit – mit langen Warteschlangen vor Geschäften und einem regelrechten Hype um die exotische Süßigkeit. Doch unabhängig davon, wie weitere Gerichtsentscheidungen ausfallen werden, dürfte der große Ansturm auf das Produkt wohl nicht mehr zurückkehren.
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